§ 19 BEA-Geo.

Alte FassungIn Kraft seit 29.8.1987

Abschnitt 7 Schlußbestimmungen

§ 19

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das 2. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung des Obereinigungsamtes geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975, außer Kraft.

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