§ 18 VGebG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2004

Zustellung außerhalb des Exekutionsverfahrens

§ 18.

Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus außerhalb eines Exekutionsverfahrens beträgt die Vergütung 1,40 Euro.

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