In-Kraft-Treten
§ 18.
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf den Monat seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Patientenverfügungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits errichtet sind, sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nach diesem Bundesgesetz zu beurteilen.
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2018
Gesetzesnummer
20004723
Dokumentnummer
NOR40077290
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