§ 18 PatVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2006

In-Kraft-Treten

§ 18.

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf den Monat seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Patientenverfügungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits errichtet sind, sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nach diesem Bundesgesetz zu beurteilen.

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2018

Gesetzesnummer

20004723

Dokumentnummer

NOR40077290

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