Überprüfung von Mess- und Berechnungsergebnissen
§ 18
Mess- und Berechnungsergebnisse sowie Risse, Karten und Pläne sind vor ihrer Verwendung auf ihre Brauchbarkeit hin zu überprüfen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Überprüfung von Mess- und Berechnungsergebnissen
§ 18
Mess- und Berechnungsergebnisse sowie Risse, Karten und Pläne sind vor ihrer Verwendung auf ihre Brauchbarkeit hin zu überprüfen.
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