§ 18 LLDG 1985

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges

§ 18.

Der Lehrer, über den für drei aufeinanderfolgende Schuljahre die Feststellung getroffen worden ist, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg trotz Ermahnung nicht aufweist, ist mit Rechtskraft der Feststellung für das dritte Schuljahr entlassen.

Schlagworte

Leistungsfeststellung, mangelnder Arbeitserfolg

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2021

Gesetzesnummer

10008567

Dokumentnummer

NOR12101433

alte Dokumentnummer

N6198511261T

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