Verbesserung der internen Information
§ 18.
Um die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und das Potential an interessierten Bewerberinnen zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2024
Gesetzesnummer
20012010
Dokumentnummer
NOR40247044
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