Anforderungen an die Saatgutprüfung
§ 18
Die Saatgutprüfung muss von einem Forstsamen-Labor durchgeführt werden, das gemäß dem Akkreditierungsgesetz 1992 dazu fachlich befähigt wurde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anforderungen an die Saatgutprüfung
§ 18
Die Saatgutprüfung muss von einem Forstsamen-Labor durchgeführt werden, das gemäß dem Akkreditierungsgesetz 1992 dazu fachlich befähigt wurde.
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