In-Kraft-Treten
§ 18
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 18
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht werden.
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