Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 18
§ 18. Gemäß § 375 Abs. 1 GewO 1973 treten die §§ 1 Abs. 2 und 2 bis 7 der unter Z 54 dieser Gesetzesstelle angeführten Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung mit Ablauf des 31. Dezember 1989, hinsichtlich der im § 17 Abs. 2 genannten Maschinen treten die §§ 2 bis 7 der Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung jedoch erst mit Ablauf des 31. Dezember 1990 außer Kraft.
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