§ 181a StVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2013

§ 181a

(Anm.: Abs. 1 bis 8 treten mit 1.1.2014 in Kraft.)

(9) Jeder Bescheid, der nach Ablauf des 31. Oktober 2013 genehmigt wird, hat einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Abs. 7 und 8 zu enthalten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)