§ 17a BMG

Alte FassungIn Kraft seit 15.1.1993

§ 17a wird legistisch durch das zu einem späteren Zeitpunkt kundgemachte Kompetenzbereinigungsgesetz eingefügt.

§ 17a

(1) § 17a.(Anm.: Tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)

(2) § 17 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 25/1993 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

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