§ 17a wird legistisch durch das zu einem späteren Zeitpunkt kundgemachte Kompetenzbereinigungsgesetz eingefügt.
§ 17a
(1) § 17a.(Anm.: Tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)
(2) § 17 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 25/1993 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
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