§ 17 HPSV-HAUP

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2007

In-Kraft-Treten

§ 17.

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

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Anm.: Z 9 und 10 der Novelle BGBl. II Nr. 276/2019 lauten:

„9. Der Text des nunmherigen §23 erhält die Abatzbezeichneung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt: „(2) Der Titel, die Promulgationsklausel, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 2 und 4 bis 6, § 13 Abs. 2, der neue 6. Abschnitt, die Bezeichnungen des nunmehrigen 7. Abschnitts und des nunmehrigen § 22 sowie § 23 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 276/2019 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung der genannten Verordnung in Kraft.

10. Nach § 23 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““

Die Anweisungen konnten nicht durchgeführt werden.)

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

20005258

Dokumentnummer

NOR40086633

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