Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 17.
Es sind organisatorische Voraussetzungen zu schaffen, um Leitungspositionen auch Teilzeitbeschäftigten zugänglich zu machen.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20007866
Dokumentnummer
NOR40140291
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