§ 17 Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 24.4.1998

Berufsbild

§ 17.

Für den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann ‑ Abwasser wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Handhaben und Instandhalten von zu verwendenden Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Arbeitsbehelfen sowie Meß- und Prüfgeräten

2.

Grundkenntnisse über die Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Sicht

Kenntnis der Bedeutung der Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht; Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge

3.

-

Grundkenntnisse über die kaufmännischen Betriebsabläufe; Planen und Analysieren von berufsbezogenen Abläufen

4.

Mitarbeiten beim Führen von Protokollen und Betriebstagebüchern unter Berücksichtigung rechnergestützter Systeme

Führen von Protokollen und Betriebstagebüchern unter Berücksichtigung rechnergestützter Systeme

5.

Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagermöglichkeiten

6.

Bearbeiten einfacher Werkstücke nach betriebsspezifischen Erfordernissen (zB Fügen, Trennen)

Durchführen von einfachen Arbeiten im Bereich des Montierens, Demontierens und Abdichtens

7.

-

Kenntnis betriebsspezifischer Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen und ihrer Bedienung

Bedienen betriebsspezifischer Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen

8.

Grundkenntnisse über Mechanik, Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik

Kenntnis des Aufbaus und der Wirkungsweise von betriebsspezifischen Geräten, Maschinen und Anlagen

9.

Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten

Kenntnis des Messens, Steuerns und Regelns an abwassertechnischen Anlagen

Messen, Steuern und Regeln an betriebsspezifischen abwassertechnischen Anlagen

10.

 

Bedienen und Überwachen von betriebsspezifischen Geräten, Maschinen und Anlagen (wie Elektromotoren, Verbrennungsmotoren, Gebläse, Verdichter, Pumpen)

11.

-

Wartung und einfache Instandsetzungsarbeiten an den im Betrieb verwendeten Geräten, Maschinen und Anlagen

12.

-

Lesen einfacher technischer Skizzen und Zeichnungen

-

13.

Kenntnis über Abwässer und deren Vermeidung, Verminderung, Trennung und Behandlung auch unter Berücksichtigung der einschlägigen betrieblichen Maßnahmen

14.

-

Behandeln von Abwasser

15.

-

Kenntnis der flüssigen Abfälle und deren Behandlungsmöglichkeiten sowie Kenntnis über deren Manipulation

16.

Kenntnis der Chemie im Bereich der Abwasserbehandlung

Handhaben chemischer Arbeitsstoffe unter Beachtung ihrer chemischen Zusammensetzung

17.

-

Berücksichtigen der Gefahrensymbole sowie Grundkenntnisse über Sicherheitsdatenblätter (Bedeutung, Aufbau, Anwendung)

18.

-

Kenntnis der in der Abwasserwirtschaft eingesetzten Energieträger

19.

Berufsbezogene Kenntnis der Mikrobiologie

20.

Berufsbezogene Kenntnis der Biotechnologie

21.

-

Berufsbezogene Kenntnis der Arbeits- und Umwelthygiene

22.

-

Durchführen von Abwasseruntersuchungen

23.

Grundkenntnisse der Wasserversorgung und der entsprechenden Wasseranalyse

Kenntnis der Wasserversorgung und der entsprechenden Wasseranalyse

24.

Kenntnis über Anfall, Zusammensetzung, Verminderung, Ableitung und Reinigung von Abwasser

Kenntnis über Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Kanalisationsanlagen

25.

Kenntnis der mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigungsverfahren

Betrieb und Wartung von mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigungsanlagen

26.

-

Kenntnis der Verfahren zur Schlammbehandlung

Kenntnis der Verwertung und Entsorgung der Abfallstoffe aus der Abwasserreinigung; Kenntnis der maschinellen Einrichtungen zur Abwasser- und Schlammbehandlung

27.

-

-

Betreiben der betriebsspezifischen Anlagen zur Schlammbehandlung

28.

Grundkenntnisse über abfallwirtschaftliche, wasserrechtliche und einschlägige umweltschutzbezogene Vorschriften, Normen und technische Anleitungen

29.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

30.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unter besonderer Beachtung der von den Behandlungsanlagen ausgehenden Gefahren

31.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

    

Schlagworte

Entsorgungsfachmann, Meßgerät, Transporteinrichtung, Arbeitshygiene,

Abwasserreinigungsverfahren, Abwasserbehandlung

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

10007938

Dokumentnummer

NOR12089791

alte Dokumentnummer

N5199810671O

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