Berufsbild
§ 17.
Für den Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann ‑ Abwasser wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Handhaben und Instandhalten von zu verwendenden Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Arbeitsbehelfen sowie Meß- und Prüfgeräten | ||
2. | Grundkenntnisse über die Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Sicht | Kenntnis der Bedeutung der Abwasserentsorgung aus betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht; Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge | |
3. | - | Grundkenntnisse über die kaufmännischen Betriebsabläufe; Planen und Analysieren von berufsbezogenen Abläufen | |
4. | Mitarbeiten beim Führen von Protokollen und Betriebstagebüchern unter Berücksichtigung rechnergestützter Systeme | Führen von Protokollen und Betriebstagebüchern unter Berücksichtigung rechnergestützter Systeme | |
5. | Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagermöglichkeiten | ||
6. | Bearbeiten einfacher Werkstücke nach betriebsspezifischen Erfordernissen (zB Fügen, Trennen) | Durchführen von einfachen Arbeiten im Bereich des Montierens, Demontierens und Abdichtens | |
7. | - | Kenntnis betriebsspezifischer Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen und ihrer Bedienung | Bedienen betriebsspezifischer Hebezeuge, Transporteinrichtungen und Förderanlagen |
8. | Grundkenntnisse über Mechanik, Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik | Kenntnis des Aufbaus und der Wirkungsweise von betriebsspezifischen Geräten, Maschinen und Anlagen | |
9. | Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten | Kenntnis des Messens, Steuerns und Regelns an abwassertechnischen Anlagen | Messen, Steuern und Regeln an betriebsspezifischen abwassertechnischen Anlagen |
10. |
| Bedienen und Überwachen von betriebsspezifischen Geräten, Maschinen und Anlagen (wie Elektromotoren, Verbrennungsmotoren, Gebläse, Verdichter, Pumpen) | |
11. | - | Wartung und einfache Instandsetzungsarbeiten an den im Betrieb verwendeten Geräten, Maschinen und Anlagen | |
12. | - | Lesen einfacher technischer Skizzen und Zeichnungen | - |
13. | Kenntnis über Abwässer und deren Vermeidung, Verminderung, Trennung und Behandlung auch unter Berücksichtigung der einschlägigen betrieblichen Maßnahmen | ||
14. | - | Behandeln von Abwasser | |
15. | - | Kenntnis der flüssigen Abfälle und deren Behandlungsmöglichkeiten sowie Kenntnis über deren Manipulation | |
16. | Kenntnis der Chemie im Bereich der Abwasserbehandlung | Handhaben chemischer Arbeitsstoffe unter Beachtung ihrer chemischen Zusammensetzung | |
17. | - | Berücksichtigen der Gefahrensymbole sowie Grundkenntnisse über Sicherheitsdatenblätter (Bedeutung, Aufbau, Anwendung) | |
18. | - | Kenntnis der in der Abwasserwirtschaft eingesetzten Energieträger | |
19. | Berufsbezogene Kenntnis der Mikrobiologie | ||
20. | Berufsbezogene Kenntnis der Biotechnologie | ||
21. | - | Berufsbezogene Kenntnis der Arbeits- und Umwelthygiene | |
22. | - | Durchführen von Abwasseruntersuchungen | |
23. | Grundkenntnisse der Wasserversorgung und der entsprechenden Wasseranalyse | Kenntnis der Wasserversorgung und der entsprechenden Wasseranalyse | |
24. | Kenntnis über Anfall, Zusammensetzung, Verminderung, Ableitung und Reinigung von Abwasser | Kenntnis über Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Kanalisationsanlagen | |
25. | Kenntnis der mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigungsverfahren | Betrieb und Wartung von mechanischen, biologischen und chemischen Abwasserreinigungsanlagen | |
26. | - | Kenntnis der Verfahren zur Schlammbehandlung | Kenntnis der Verwertung und Entsorgung der Abfallstoffe aus der Abwasserreinigung; Kenntnis der maschinellen Einrichtungen zur Abwasser- und Schlammbehandlung |
27. | - | - | Betreiben der betriebsspezifischen Anlagen zur Schlammbehandlung |
28. | Grundkenntnisse über abfallwirtschaftliche, wasserrechtliche und einschlägige umweltschutzbezogene Vorschriften, Normen und technische Anleitungen | ||
29. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | ||
30. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unter besonderer Beachtung der von den Behandlungsanlagen ausgehenden Gefahren | ||
31. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||
Schlagworte
Entsorgungsfachmann, Meßgerät, Transporteinrichtung, Arbeitshygiene,
Abwasserreinigungsverfahren, Abwasserbehandlung
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
10007938
Dokumentnummer
NOR12089791
alte Dokumentnummer
N5199810671O
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