§ 17 Energieeffizienz-Richtlinienverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Dokumentation von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 17.

(1) Die Einhaltung der in den jeweiligen Methoden angeführten Dokumentationserfordernisse und Dokumentationsvorschläge ist Voraussetzung für die Bewertung einer Energieeffizienzmaßnahme. Bei der Erstellung der verallgemeinerten Methoden und individuellen Bewertungen können, unter Berücksichtigung des § 27 Abs. 3 EEffG, Festlegungen zu Maßnahmen- oder methodenspezifischen Dokumentationserfordernissen getroffen werden.

(2) Im Fall einer Teilung von Energieeffizienzmaßnahmen ist eine Kennnummer der Maßnahmenteile mit einer fortlaufenden, hintangefügten Teilungszahl und der Angabe des Teilungsdatums zu ergänzen. Die Aufteilung in Energieeffizienzmaßnahmen, die kleiner als eine MWh sind, ist unzulässig; davon ausgenommen sind jene Energieeffizienzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Maßnahmensetzung geteilt werden.

(3) Betriebliche Energieeffizienzmethoden gemäß Anlage 1a sind

  1. 1. von einem gemäß § 17 EEffG qualifizierten und registrierten Energieauditor oder Gutachter gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 zu dokumentieren und
  2. 2. bis zur Meldung der Energieeffizienzmaßnahme an die Monitoringstelle durch einen Bericht des Energieauditors oder Gutachters gemäß Z 1 zu belegen.

(4) Die Monitoringstelle hat bis 1. April 2017 und danach jährlich einen Bericht darüber zu erstellen, in welchem Umfang betriebliche individuelle Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Anlage 1a gesetzt und angerechnet wurden. Die Auswirkungen sind unter sinngemäßer Anwendung der diesbezüglichen Regelungen im Bericht gemäß § 4 Abs. 5 darzustellen.

(5) Die Monitoringstelle hat für die gemäß § 9, § 10 und § 11 EEffG verpflichteten Unternehmen den Zugang zu einer Maßnahmendatenbank für die Eintragung von individuell bewerteten oder von einer verallgemeinerten Methode erfassten Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Schlagworte

Maßnahmenerfordernis

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2023

Gesetzesnummer

20009386

Dokumentnummer

NOR40176785

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