§ 17 BibuG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Einladung zum ersten Prüfungsteil

§ 17

Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.

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