Bezugnahme auf Richtlinien
§ 174a
§ 174a. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. Nr. L 10 vom 14. Jänner 1997, S 13, umgesetzt.
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