Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im ratingbasierten Ansatz
§ 172
Kreditinstitute, die den gewichteten Forderungsbetrag unter Zugrundelegung des ratingbasierten Ansatzes berechnen, können den Forderungswert und den gewichteten Forderungsbetrag für eine Verbriefungsposition, für die eine zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Besicherung besteht, gemäß den §§ 83 bis 155 und unter Zugrundelegung des Kreditrisiko-Standardansatzes anpassen.
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