§ 171 SolvaV

Alte FassungIn Kraft seit 10.10.2006

Anerkennung der Kreditrisikominderung auf Verbriefungspositionen im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes

§ 171

Kreditinstitute können bei der Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes dingliche und persönliche Sicherheiten nach Maßgabe der §§ 83 bis 155 berücksichtigen.

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