Die Ausführungsbestimmungen sind mit 1. September 2012 in Kraft zu setzen (vgl. § 19 Abs. 10).
§ 16a.
Die bestehenden Hauptschulen werden beginnend mit dem Schuljahr 2012/13 zu Neuen Mittelschulen weiterentwickelt. Dabei ist vom Fortbestand der bestehenden Schule auszugehen, bestehende Bescheide und Bewilligungen erstrecken sich auf die Neue Mittelschule.
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2019
Gesetzesnummer
10009231
Dokumentnummer
NOR40138410
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