Zulassungsvoraussetzungen - Fachprüfung Wirtschaftsprüfer
§ 16
(1) § 16.Zur Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer ist zuzulassen, wer
- 1. ein facheinschlägiges Hochschulstudium oder ein facheinschlägiges Fachhochschulstudium in Österreich erfolgreich absolviert hat und
- 2. nach in Österreich erfolgreich abgelegter Fachprüfung für Steuerberater mindestens drei Jahre hauptberuflich wirtschaftstreuhänderische Tätigkeiten in Österreich ausgeübt hat, wobei insgesamt eine praktische Ausbildung gemäß Art. 8 Abs. 1 der Achten Richtlinie des Rates vom 10. April 1984 auf Grund Art. 54 Abs. 3 Buchstabe g des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungsunterlagen beauftragten Personen, 84/253/EWG , nachzuweisen ist.
(2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat durch Verordnung festzusetzen, welche Hochschulstudien und Fachhochschulstudien den Voraussetzungen des Abs. 1 Z 1 entsprechen. Unter facheinschlägigen Hochschulstudien und Fachhochschulstudien sind jene zu verstehen, welche die für die Ausübung des freien Berufes Wirtschaftsprüfer erforderlichen grundlegenden Kenntnisse vermitteln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)