Identifizierung
§ 16
Zur Sicherstellung der Identität der Einbringer haben sich diese im Portal des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen unter „www.bev.gv.at “ zu registrieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 16
Zur Sicherstellung der Identität der Einbringer haben sich diese im Portal des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen unter „www.bev.gv.at “ zu registrieren.
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