§ 16 SWRV 2016

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

5. Abschnitt

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Inkrafttreten

§ 16

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

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