§ 16 Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen

Alte FassungIn Kraft seit 15.7.2010

In- und Außerkrafttreten

§ 16

Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juli 2010 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, BGBl. I Nr. 150/2006, außer Kraft.

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