§ 16 SchliSt-Geo.

Alte FassungIn Kraft seit 16.9.1987

Schlußbestimmung

§ 16

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das

3. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974 in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975 außer Kraft.

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