§ 16
Inhalt der Darlehnswerbeschriften und der Antragsformblätter der Bank
In den von der Schiffspfandbriefbank verwendeten Darlehnswerbeschriften sowie in ihren Antragsformblättern sollen alle Bestimmungen über die Art der Auszahlung der Darlehen, über die Abzüge zugunsten der Bank, über die Höhe und Fälligkeit der Zinsen und der sonst dem Schuldner obliegenden Leistungen, über den Beginn der Abzahlung und über die Rückzahlung wiedergegeben werden.
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2018
Gesetzesnummer
10011252
Dokumentnummer
NOR12145053
alte Dokumentnummer
N9194312080I
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