Berufsbild
§ 16.
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Medienfachmann/-frau – Medientechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Medien- und Werbebranche sowie der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammen-hänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu anderen Unternehmen (Kunden, Auftragnehmer) | – | – | |
3. | Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Produkte, Dienstleistungen) | – | – | |
4. | Fachgerechtes Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Auftragnehmern | |||
5. | – | – | Kundenorientiertes Verhalten im Zusammenhang mit der technischen Auftragsabwicklung | |
6. | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | |||
7. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen Hilfsmittel | |||
8. | Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes | |||
9. | Lesen und Anwenden technischer Unterlagen | |||
10. | Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke | |||
11. | Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements | |||
12. | Kenntnis der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software) | |||
13. | Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software | – | – | |
14. | – | – | Kenntnis des Produktmarktes und der Entwicklungstrends | |
15. | Kenntnis der wesentlichen Informationstechniken sowie der betriebsspezifischen Netzwerktechniken und Datenbanken | Anwenden von verschiedenen Informationstechniken sowie von betriebsspezifischen Netzwerktechniken | ||
16. | – | – | Grundkenntnisse des Projektmanagements | – |
17. | Kenntnis der Grundlagen der Marktkommunikation (Ziele, Bereiche, Möglichkeiten) | – | – | |
18. | Kenntnis der wichtigsten Medien (Print, Internet, Film, Audio, Video) einschließlich deren Produktionsverfahren | – | – | |
19. | Kenntnis der wichtigsten Medien-gestaltungsaufgaben (Satz- und Schriftarten, Scribble, Layout, Reinzeichnung) | – | – | – |
20. | – | Beurteilen, Verwenden und Bearbeiten von digitalen und analogen Vorlagen | ||
21. | – | Beurteilen von Datentypen | – | – |
22. | – | Kenntnis und Anwendung von Datenformaten für die Medientechniken | – | |
23. | Kenntnis der Farbenlehre | – | – | – |
24. | Kenntnis und Anwendung von Layoutprogrammen | |||
25. | Kenntnis der Typographie und Schriften | Berufsspezifisches Verwenden von Schriften | ||
26. | – | Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung und Bildkorrekturmöglich-keiten und Durch-führen einfacher Arbeiten | Bilddaten übernehmen bzw. erfassen | |
27. | Erstellen einfacher Dokumente mit Textprogrammen und Grafikprogrammen; Einsatz und Anwendung von Tabellenkalkulations-programmen | Arbeiten mit Satz-, Layout-, Zeichen- und Bildbearbeitungssystemen | Erstellen von ein-seitigen und mehr-seitigen mehrfarbigen Composingarbeiten unter Berücksichtigung deren weiterer Verwendung | |
28. | Kenntnis der Zusammenführung von Daten zu verschiedenen Endprodukten (zB Broschüren, CD-Roms, Bildschirmpräsentationen) | Daten zu verschiedenen Endprodukten zusammenführen (zB Broschüren, CD-Roms, Bildschirmpräsentationen) | ||
29. | – | Grundkenntnisse der wichtigsten Druckverfahren | Bewegtbildsequenzen | – |
30. | – | Beurteilen von Datentypen; Digitalisieren von Vorlagen | Daten (zB Bewegtbildsequenzen und Audiosequenzen) übernehmen, bearbeiten und ausgeben | |
31. | Grundkenntnisse der Farbauszugtechnik | Bestimmen der Farbwerte nach Farbskalen | Bildretusche, Farbkorrektur in verschiedenen Farbraummodellen | |
32. | Kenntnis der Verbindung von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen | Verbinden von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen unter Verwendung einschlägiger Software | ||
33. | Dateneingabe, Datenverarbeitung und Datenausgabe durchführen | Kenntnis der Mehrfachnutzung von Daten | Daten mehrfach nutzen | |
34. | Grundkenntnisse der Fototechnik | Kenntnis der Digitalfotografie und Videotechnik | – | |
35. | – | – | Kenntnis der zweidimensionalen und dreidimensionalen Animation | Grundlegende Fertigkeiten bei der Erstellung zweidimensionaler und dreidimensionaler Animationen |
36. | Planen der Datenorganisation und Datenarchivierung | Kenntnis der Datenkompression und Datenkonvertierung | Daten übernehmen, transferieren, konvertieren, sichern und archivieren | |
37. | Kenntnis der Projektplanung unter Berücksichtigung der einzelnen Arbeitsschritte und deren Koordination | Mitarbeit bei der Projektplanung unter Berücksichtigung der einzelnen Arbeits-schritte und deren Koordination | Durchführen der Projektplanung unter Berücksichtigung der einzelnen Arbeitsschritte und deren Koordination | |
38. | Kenntnis der vernetzten Kommunikations-systeme und Informationssysteme (zB Internet) | – | – | – |
39. | Kenntnis der Korrekturzeichen nach Duden | Durchführen von Korrekturen | Beurteilen und Prüfen von Arbeitsergebnissen auf Einhaltung von Vorgaben (Qualitätsmanagement) | |
40. | Grundkenntnisse des Urheberrechtes und Wettbewerbsrechtes | |||
41. | Kenntnis des Inhalts und des Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
42. | Kenntnis der Unfallgefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und der einschlägigen Sicherheits- und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | |||
43. | Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie des sinnvollen Energieeinsatzes | |||
44. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | |||
45. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
Schlagworte
Medienbranche, Projektmanagement, Mediengestaltungsaufgabe, Satzart, Reinzeichnung, Bildbearbeitung, Bildkorrekturmöglichkeit, Textprogramm, Grafikprogramm, Tabellenkalkulationsprogramm, Satzbearbeitungssystem, Layoutbearbeitungssystem, Zeichenbearbeitungssystem, Farbauszugstechnik, Textsequenz, Datenorganisation, Datenarchivierung, Datenkompression, Datenkonvertierung, Sicherheitsvorschrift, Abfallstoff
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018
Gesetzesnummer
20004694
Dokumentnummer
NOR40077022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)