§ 16 Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2006

Berufsbild

§ 16.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Medienfachmann/-frau – Medientechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Medien- und Werbebranche sowie der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammen-hänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu anderen Unternehmen (Kunden, Auftragnehmer)

3.

Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Produkte, Dienstleistungen)

4.

Fachgerechtes Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Auftragnehmern

5.

Kundenorientiertes Verhalten im Zusammenhang mit der technischen Auftragsabwicklung

6.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

7.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen Hilfsmittel

8.

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

9.

Lesen und Anwenden technischer Unterlagen

10.

Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke

11.

Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements

12.

Kenntnis der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software)

13.

Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software

14.

Kenntnis des Produktmarktes und der Entwicklungstrends

15.

Kenntnis der wesentlichen Informationstechniken sowie der betriebsspezifischen Netzwerktechniken und Datenbanken

Anwenden von verschiedenen Informationstechniken sowie von betriebsspezifischen Netzwerktechniken

16.

Grundkenntnisse des Projektmanagements

17.

Kenntnis der Grundlagen der Marktkommunikation (Ziele, Bereiche, Möglichkeiten)

18.

Kenntnis der wichtigsten Medien (Print, Internet, Film, Audio, Video) einschließlich deren Produktionsverfahren

19.

Kenntnis der wichtigsten Medien-gestaltungsaufgaben (Satz- und Schriftarten, Scribble, Layout, Reinzeichnung)

20.

Beurteilen, Verwenden und Bearbeiten von digitalen und analogen Vorlagen

21.

Beurteilen von Datentypen

22.

Kenntnis und Anwendung von Datenformaten für die Medientechniken

23.

Kenntnis der Farbenlehre

24.

Kenntnis und Anwendung von Layoutprogrammen

25.

Kenntnis der Typographie und Schriften

Berufsspezifisches Verwenden von Schriften

26.

Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung und Bildkorrekturmöglich-keiten und Durch-führen einfacher Arbeiten

Bilddaten übernehmen bzw. erfassen

27.

Erstellen einfacher Dokumente mit Textprogrammen und Grafikprogrammen; Einsatz und Anwendung von Tabellenkalkulations-programmen

Arbeiten mit Satz-, Layout-, Zeichen- und Bildbearbeitungssystemen

Erstellen von ein-seitigen und mehr-seitigen mehrfarbigen Composingarbeiten unter Berücksichtigung deren weiterer Verwendung

28.

Kenntnis der Zusammenführung von Daten zu verschiedenen Endprodukten (zB Broschüren, CD-Roms, Bildschirmpräsentationen)

Daten zu verschiedenen Endprodukten zusammenführen (zB Broschüren, CD-Roms, Bildschirmpräsentationen)

29.

Grundkenntnisse der wichtigsten Druckverfahren

Bewegtbildsequenzen

30.

Beurteilen von Datentypen; Digitalisieren von Vorlagen

Daten (zB Bewegtbildsequenzen und Audiosequenzen) übernehmen, bearbeiten und ausgeben

31.

Grundkenntnisse der Farbauszugtechnik

Bestimmen der Farbwerte nach Farbskalen

Bildretusche, Farbkorrektur in verschiedenen Farbraummodellen

32.

Kenntnis der Verbindung von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen

Verbinden von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen unter Verwendung einschlägiger Software

33.

Dateneingabe, Datenverarbeitung und Datenausgabe durchführen

Kenntnis der Mehrfachnutzung von Daten

Daten mehrfach nutzen

34.

Grundkenntnisse der Fototechnik

Kenntnis der Digitalfotografie und Videotechnik

35.

Kenntnis der zweidimensionalen und dreidimensionalen Animation

Grundlegende Fertigkeiten bei der Erstellung zweidimensionaler und dreidimensionaler Animationen

36.

Planen der Datenorganisation und Datenarchivierung

Kenntnis der Datenkompression und Datenkonvertierung

Daten übernehmen, transferieren, konvertieren, sichern und archivieren

37.

Kenntnis der Projektplanung unter Berücksichtigung der einzelnen Arbeitsschritte und deren Koordination

Mitarbeit bei der Projektplanung unter Berücksichtigung der einzelnen Arbeits-schritte und deren Koordination

Durchführen der Projektplanung unter Berücksichtigung der einzelnen Arbeitsschritte und deren Koordination

38.

Kenntnis der vernetzten Kommunikations-systeme und Informationssysteme (zB Internet)

39.

Kenntnis der Korrekturzeichen nach Duden

Durchführen von Korrekturen

Beurteilen und Prüfen von Arbeitsergebnissen auf Einhaltung von Vorgaben (Qualitätsmanagement)

40.

Grundkenntnisse des Urheberrechtes und Wettbewerbsrechtes

41.

Kenntnis des Inhalts und des Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

42.

Kenntnis der Unfallgefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und der einschlägigen Sicherheits- und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

43.

Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie des sinnvollen Energieeinsatzes

44.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

45.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Medienbranche, Projektmanagement, Mediengestaltungsaufgabe, Satzart, Reinzeichnung, Bildbearbeitung, Bildkorrekturmöglichkeit, Textprogramm, Grafikprogramm, Tabellenkalkulationsprogramm, Satzbearbeitungssystem, Layoutbearbeitungssystem, Zeichenbearbeitungssystem, Farbauszugstechnik, Textsequenz, Datenorganisation, Datenarchivierung, Datenkompression, Datenkonvertierung, Sicherheitsvorschrift, Abfallstoff

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20004694

Dokumentnummer

NOR40077022

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