§ 16 HCV 2013

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.2015

Übergangsbestimmung für Studien zur Erlangung einer zusätzlichen Lehrbefähigung

§ 16.

Die Verordnung über die Grundsätze für die nähere Gestaltung der Curricula einschließlich der Prüfungsordnungen (Hochschul-Curriculaverordnung – HCV), BGBl. II Nr. 495/2006, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 340/2011 ist weiterhin für auf Lehramtsstudien, die vor dem 1. Oktober 2016 begonnen werden, aufbauende Studien zur Erlangung einer zusätzlichen Lehrbefähigung für die Neue Mittelschule bzw. Hauptschule, die Polytechnische Schule sowie die berufsbildenden Schulen anzuwenden. Die genannten Studien umfassen mindestens 30 ECTS-Credits und sind unter Bedachtnahme auf und unter Einbeziehung von Berufserfahrungen zu gestalten.

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2017

Gesetzesnummer

20008637

Dokumentnummer

NOR40173076

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)