§ 16
Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Versorgern als monatliche Werte die Anzahl der Kundenbeschwerden und –anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen zu melden. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:
- a. Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;
- b. Technische Anfragen/Beschwerden;
- c. Sonstige Anfragen/Beschwerden.
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