Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete
§ 16.
Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubs die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus- und Fortbildungskonzepts darstellen.
Schlagworte
Ausbildungskonzept
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018
Gesetzesnummer
20009757
Dokumentnummer
NOR40189128
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)