Ausgleich für Einkommenseinbußen
§ 16.
Der Ausgleich für Einkommenseinbußen, die mit der Durchführung des Umstellungsplanes zusammenhängen, erfolgt im Rahmen der pauschalen Abgeltung der Rodungskosten durch die Gewährung der erhöhten Beihilfe gemäß Anhang III lit. F. Hierbei gilt ein Betrag von bis zu 1.018,- Euro/ha als Ausgleich für den Einkommensausfall und der darüber hinausgehende Betrag als pauschale Abgeltung der Rodungskosten.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
20006124
Dokumentnummer
NOR40102988
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