Aufgaben der Fachausschüsse
§ 16
§ 16. Mit Ausnahme der dem Verwaltungsrat vorbehaltenen Aufgaben hat
- 1. der Fachausschuß für Milch und Milchprodukte die dem Milchwirtschaftsfonds übertragenen Angelegenheiten,
- 2. der Fachausschuß für Getreide, daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse sowie Pflanzen aus Alternativkulturen des Getreidebaus die dem Getreidewirtschaftsfonds übertragenen Angelegenheiten,
- 3. der Fachausschuß für Mühlen (Vermahlung von Weizen, Roggen und Triticale zu Mahlprodukten in Mühlen) die dem Mühlenfonds übertragenen Angelegenheiten und
- 4. der Fachausschuß Vieh und Fleisch die der Vieh- und Fleischkommission und der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission übertragenen Angelegenheiten
wahrzunehmen, soweit diese nicht auf Grund der Geschäftsordnung zur selbständigen Erledigung dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern übertragen wurden.
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