§ 169c GehG

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2013

Zeitkonto

§ 169c.

Bis zum Ablauf des 31. August 2013 nicht durch Freistellung verbrauchte Wochen-Werteinheiten sind gemäß § 61 Abs. 18 zu vergüten; die Zuordnung zu den Verwendungsgruppen PH 1, PH 2 und PH 3 (§ 248c BDG 1979) gilt als Überstellung im Sinne des § 61 Abs. 18 Z 3.

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