Förderfähige Kosten
§ 166.
Es werden nur die zusätzlichen Kosten (Sachkosten und Personalkosten) zur herkömmlichen Herstellungsweise sowie Einkommensverluste gefördert. Zusätzliche Gewinne und Kosteneinsparungen sind zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2024
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248023
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