Öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber
§ 164.
Soweit ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 1 eine Sektorentätigkeit (§§ 167 bis 172) ausübt, ist er Sektorenauftraggeber.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40074371
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)