§ 164
§ 164. Einzelne Schüsse außerhalb der allgemeinen Schußzeiten abzutun ist im Tagbau nur mit Zustimmung der die Schießarbeit leitenden Person gestattet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 164
§ 164. Einzelne Schüsse außerhalb der allgemeinen Schußzeiten abzutun ist im Tagbau nur mit Zustimmung der die Schießarbeit leitenden Person gestattet.
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