§ 15f
Aufklärung
Der Hersteller eines energieverbrauchsrelevanten Bauproduktes oder sein Bevollmächtigter hat sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:
- 1. die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Bauprodukts spielen können,
- 2. das ökologische Profil des betreffenden Bauprodukts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.
07.02.2019
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