§ 15a Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige

Alte FassungIn Kraft seit 13.6.2007

Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Informatik“ am Realgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie

§ 15a

Die schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Informatik“ hat zwei oder drei Aufgaben zu umfassen. Es ist zumindest eine Aufgabe, die am Computer zu lösen ist, zu stellen. Ist bei der Aufgabenstellung eine unterschiedliche Gewichtung vorgesehen, so ist sie bekannt zu geben. Die Arbeitszeit hat fünf Stunden zu betragen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)