Universitätslehrgänge
§ 15.
Die an der Universität für Weiterbildung Krems mit Ablauf des 30. Juni 2005 eingerichteten Universitätslehrgänge bleiben weiterhin eingerichtet. Auf diese Studien sind die jeweiligen Studienpläne in der am 30. Juni 2005 geltenden Fassung als Curricula weiterhin anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2021
Gesetzesnummer
20003259
Dokumentnummer
NOR40050951
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