§ 15 Straßenverlauf der B 302 Wiener Nordrand Straße

Alte FassungIn Kraft seit 14.4.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 302 Wiener Nordrand Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der Kreuzung der Vohburggasse mit der Zu- und Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Strebersdorf der A 22 Donauufer Autobahn, führt sodann unter teilweiser Verwendung der bestehenden Trasse (Einzingergasse) über die bereits im Zuge des Baues des Marchfeldkanals errichtete Brücke und bindet bei Projekt-km 0,74 in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011882

Dokumentnummer

NOR12151703

alte Dokumentnummer

N9198912569H

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