§ 15 Straßenverlauf der B 212 Bad Vöslauer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 10.1.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 212 Bad Vöslauer Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Baden wie folgt bestimmt:

Die neue Straßentrasse beginnt bei km 5,034 (alt)/Bau-km 0,00, führt sodann über die bestehende Dammgasse bis Bau-km 1,660, verläuft anschließend auf einer neu herzustellenden Straßentrasse zur B 210 Badener Straße bei Bau-km 2,593, folgt dieser und bindet bei km 8,606 (alt) wieder in die bestehende B 212 Bad Vöslauer Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Baden aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 212/3-89 im Maßstab 1 : 1 000 und Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 10 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den neu herzustellenden Teil des vorangeführten Abschnittes von Bau-km 1,660 bis Bau-km 2,593 Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011924

Dokumentnummer

NOR12151963

alte Dokumentnummer

N9199010635J

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