§ 15 Straßenverlauf der B 199 Tannheimer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 02.12.1998

Der Straßenverlauf der B 199 Tannheimer Straße wird im Bereich der Gemeinde Nesselwängle wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 6,565 von der bestehenden Trasse ab, umfährt den Ortskern von Nesselwängle im Süden und bindet bei km 8,75 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nesselwängle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 13196 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012823

Dokumentnummer

NOR12158835

alte Dokumentnummer

N9199812907O

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