§ 15 Straßenverlauf der B 197 Arlberg Straße

Alte FassungIn Kraft seit 29.1.1992

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 197 Arlberg Straße wird im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 17,53, verläuft in der Folge als Galerie bzw. Tunnel und bindet bei km 19,45 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle am Arlberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1 im Maßstab 1:2880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012097

Dokumentnummer

NOR12152831

alte Dokumentnummer

N9199210315Y

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