§ 15 Straßenverlauf der B 169 Zillertal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.10.1999

Der Straßenverlauf der B 169 Zillertal Straße wird im Bereich der Gemeinden Ried im Zillertal, Stumm und Uderns wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 10,90 von der bestehenden Trasse ab, unterfährt anschließend die Zillertalbahn bei Bahn-km 14,515, überbrückt sodann den Ziller bei Fluß-km 11,96, verläuft in der Folge am orografisch rechten Ufer des Ziller und bindet bei km 13,80 wieder in den Bestand ein.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ried im Zillertal, Stumm und Uderns aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 204/19 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

20000190

Dokumentnummer

NOR40001499

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)