Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 169 Zillertal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Mayrhofen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 37,39 und bindet bei km 37,575 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Mayrhofen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 503-10 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012404
Dokumentnummer
NOR12155170
alte Dokumentnummer
N9199437097J
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