§ 15 Straßenverlauf der B 164 Hochkönig Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.11.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße wird im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,54 und bindet bei km 8,70 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012295

Dokumentnummer

NOR12154455

alte Dokumentnummer

N9199330916J

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