§ 15 Straßenverlauf der B 161 Paß Thurn Straße

Alte FassungIn Kraft seit 24.6.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 161 Paß Thurn Straße wird im Bereich der Gemeinde Jochberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 12,100, verläuft sodann in verbesserter Linienführung unter teilweiser Verwendung der bestehenden Trasse und bindet bei km 12,743 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Jochberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. I-88/4-88 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011899

Dokumentnummer

NOR12151681

alte Dokumentnummer

N9198912547H

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