§ 15 Straßenverlauf der B 153 Weißenbacher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 09.11.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 153 Weißenbacher Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Bad Ischl wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,407 (alt) kurz nach der Höllbachbrücke und bindet bei km 9,540 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Bad Ischl aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8902 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012001

Dokumentnummer

NOR12152490

alte Dokumentnummer

N9199013539J

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