Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 146 Ennstal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Haus wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Rampen der niveaufreien Kreuzung Ruperting liegen bei km 26,8 der B 146 Ennstal Straße und stellen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Haus aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. B 07/98 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018
Gesetzesnummer
10012888
Dokumentnummer
NOR12159350
alte Dokumentnummer
N9199913682U
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