Die Anschlußstelle im Abschnitt „Niveaufreie Kreuzung Weißenbach“ der B 146 Ennstal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Haus wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 25,714 und stellt über Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Haus aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-146-13 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012108
Dokumentnummer
NOR12152884
alte Dokumentnummer
N9199214303L
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